Kostenvoranschlag oder Sachverständiger?

  • Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse
    Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion.
  • Im Kostenvoranschlag fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer, Reparaturdauer, Vorhaltekosten, Nutzungsausfallentschädigung.
  • Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
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