Wann darf ich einen Sachverständigen beauftragen?

  • Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen.
  • Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.
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