Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen?

  • Bei Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • Die Kosten beim unverschuldeten Schaden werden durch Schädiger bzw. gegnerische Versicherung übernommen. Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
  • Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. §14 der AKB Allgemeine Bedienungen für Kraftfahrzeugversicherung)
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